Sportheim/Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Lohnsfeld
- Details
- Zuletzt aktualisiert: Freitag, 06. März 2020 18:16
- Geschrieben von Frank Wassner
- Zugriffe: 7976

Sportheim/Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Lohnsfeld
Heubergstr. 2
67727 Lohnsfeld
Das Sportheim/Bürgerhaus in der Ortsgemeinde Lohnsfeld dient als öffentliche Einrichtung grundsätzlich gemeinnützlichen Zwecken, insbesondere:
- der Kultur- und Heimatpflege
- der Sport- und Gesundheitsförderung
- der Jugend- und Altenpflege
- der Pflege der Dorfgemeinschaft
- des Vereinslebens und der Geselligkeit
Alle Benutzer sind verpflichtet, das Sportheim/Bürgerhaus und seine Ausstattung zu erhalten und vor Beschädigungen oder Verunreinigungen zu schützen. Benutzungen durch Institutionen, Vereine oder Privatpersonen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Ortsgemeinde Lohnsfeld/des Sportvereins Lohnsfeld. Die Anerkennung dieser Betriebs- und Benutzungsordnung ist Voraussetzung und Bedingung der Genehmigung. Grundsätzlich haben ortsansässige Bewerber für Veranstaltungen oder Benutzungen den Vorzug vor nicht ortsansässigen Bewerbern. Nicht ortsansässige Bewerber -insbesondere Parteien- haben keinerlei Anspruch auf Benutzungsgenehmigung.
Kontakt
Ortsbürgermeister Walter Bertram
Otterberger Str. 1
67727 Lohnsfeld
Tel: +49 (6302) 3235
Fax: +49 (6302) 7428
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Benutzungsgebühren (Entgelte und Kostenerstattungen)
Für die Benutzung des Sportheim/Bürgerhaus werden folgende Pauschalen erhoben:
- Halle und Ausschank: 100,00 €
- Halle, Ausschank und Nebenraum: 120,00 €
- Halle, Ausschank und Gaststätte: 140,00 €
- Halle, Ausschank, Gaststätte und Nebenraum: 160,00 €
Die vorstehenden Gebühren beinhalten jeweils Toilettenbenutzung und Küchennutzung;
bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich zu den vorstehenden Gebühren ein Betrag von 30,00 € erhoben.
- Gaststätte ohne Küchennutzung: 60,00 €
- Gaststätte mit Küchennutzung: 80,00 €
Bei Vollnutzung der Küche wird zusätzlich ein Betrag von 30,00 € erhoben.
Sollte Fassbier ausgeschenkt werden, entstehen zusätzliche Prüf- und Reinigungskosten von zur Zeit 40,00 €.
Beerdigungen:
Als Benutzungsgebühren bei Beerdigungen werden für die Gaststätte incl. Küchennutzung 50,00 €
sowie für die Halle incl. Küchennutzung 75,00 € erhoben.
Endreinigung:
- Endreinigung Gaststätte: 30,00 €
- Endreinigung Halle: 35,00 €
- Endreinigung Halle u. Gaststätte: 50,00 €
- Endreinigung Küche bei Vollbenutzung: 20,00 €
Die vorstehenden Gebühren beinhalten jeweils die Reinigung der Toiletten.
Kaution:
- Gaststätte 100,00 €
- Halle 200,00 €
- Gaststätte und Halle 300,00 €
Vereine:
Alle Lohnsfelder Vereine können einmal im Jahr die kompletten Räumlichkeiten unentgeltlich nutzen, wobei allerdings ein Pauschalbetrag von 50,00 € für Energiekosten sowie bei Erforderlichkeit die vorstehenden Endreinigungskosten zu entrichten sind.
Betriebs- und Benutzungsordnung für das Sportheim/Bürgerhaus
benutzungsordnung-sportheim-buergerhaus.pdf